Mitgliedsbeiträge

Hier können Sie sich unseren Aufnahmeantrag inkl. Einwilligung zur Datennutzung ausdrucken.

Allgemeine Mitgliedsbeiträge (gültig ab 1. Januar 2021)

Grundbeiträge in Euro Monat 1/4 J. 1/2 J. Jahr
Erwachsene/r 16,00 48,00 96,00 192,00
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre,
Schüler, Studenten u. Azubis bis 27 Jahre
9,00 27,00 54,00 108,00
Passives Mitglied 5,00 15,00 30,00 60,00
Familienbeitrag        
2 Erwachsene und Kind/er 36,00 108,00 216,00 432,00
1 Elternteil und Kind/er 22,00 66,00 132,00 264,00
2 und mehr Kinder 18,00 54,00 108,00 216,00


Zusatzbeiträge der Abteilungen in Euro >(gültig seit 01. Januar 2021)

Kinder, Jugendliche, Studenten Erwachsene
Monat 1/4 J. 1/2 J. Jahr Monat 1/4 J. 1/2 J. Jahr
Badminton 1,00 3,00 6,00 12,00 3,00 9,00 18,00 36,00
Basketball 1,00 3,00 6,00 12,00 2,00 6,00 12,00 24,00
Bogenschießen 2,00 6,00 12,00 24,00 3,00 9,00 18,00 36,00
Dance 1,00 3,00 6,00  12,00 1,00 3,00 6,00  12,00
Faustball - - - - 0,50 1,50 3,00 6,00
Fitness und Gesundheit - s. Menüpunkt Fitness und Gesundheit
Fußball 3,00 9,00 18,00 36,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Jiu Jitsu 2,50 7,50 15,00 30,00 2,50 7,50 15,00 30,00
Krav Maga 6,00 18,00 36,00 72,00 9,00 27,00 54,00 108,00
Kung Fu 2,00 6,00 12,00 24,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Korbball 1,25 3,75 7,50 15,00 2,00 6,00 12,00 24,00
Rock 'n' Roll 1,00 3,00 6,00 12,00 1,00 3,00 6,00 12,00
Tennis (Sommer) - - - - 2,50 7,50 15,00 30,00
Tischtennis 1,00 3,00 6,00 12,00 1,50 4,50 9,00 18,00
Turnspezifisch (Akrobatik, Gerätturnen, Trampolin) 4,00 12,00 24,00 48,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Volleyball 2,00 6,00 12,00 24,00 3,00 9,00 18,00 36,00


Informationen zu den Beiträgen

Allgemeines Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € und wird zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag erhoben. Alle Beiträge und Informationen für unsere neuen Mitglieder sowie der Aufnahmeantrag inkl. Einwilligung zur Datennutzung (PDF).

Die Abteilungszuschläge werden für jedes Vereinsmitglied auch bei Familienbeiträgen zusätzlich erhoben und mit den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen eingezogen.

Eine Mitgliedschaft ohne Erteilung der Einzugsermächtigung zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss beim Vorstand gesondert beantragt werden.

Der ermäßigte Beitrag für Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende wird nur gewährt, wenn der Geschäftsstelle mindestens 2 Monate vorher eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Zuviel erhobener Beitrag aufgrund fehlender Bescheinigung wird nicht erstattet.

Jugendliche scheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus dem Familienbeitrag aus und werden als selbständige Erwachsene weitergeführt. Für sie wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben.

Satzungsauszug

Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren verpflichtet. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und mindestens einen Monat zuvor (spätestens also am 30. November) dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Vorstand kann Abweichungen hiervon zulassen. 

Termine