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Aufnahmeantrag

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Mitgliedsbeiträge und Abteilungszuschläge

Gültig ab 1.1.2021
Mitgliedsbeiträge EUR / Monat EUR / 1/4 Jahr EUR / 1/2 Jahr EUR / Jahr
Erwachsene/r 16,00 48,00 96,00 192,00
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten u. Azubis bis 27 Jahre 9,00 27,00 54,00 108,00
Passives Mitglied 5,00 15,00 30,00 60,00
Familienbeiträge        
2 Erwachsene und Kind/er 36,00 108,00 216,00 432,00
1 Elternteil und Kind/er 22,00 66,00 132,00 264,00
2 und mehr Kinder 18,00 54,00 108,00 216,00
Gültig ab 1.1.2021
Abteilungszuschläge EUR / Monat EUR / 1/4 Jahr EUR / 1/2 Jahr EUR / Jahr EUR / Monat EUR / 1/4 Jahr EUR / 1/2 Jahr EUR / Jahr
  Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Azubis       Erwachsene      
Badminton 1,00 3,00 6,00 12,00 3,00 9,00 18,00 36,00
Basketball 1,00 3,00 6,00 21,00 2,00 6,00 12,00 24,00
Bogenschießen 2,00 6,00 12,00 24,00 3,00 9,00 18,00 36,00
Dance 1,00 3,00 6,00 12,00 1,00 3,00 6,00 12,00
Faustball - - - - 0,50 1,50 3,00 6,00
Fitness und Gesundheit                
Fußball 3,00 9,00 18,00 36,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Jiu-Jitsu 2,50 7,50 15,00 30,00 2,50 7,50 15,00 30,00
Krav Maga 6,00 18,00 36,00 72,00 9,00 27,00 54,00 108,00
Kung Fu 2,00 6,00 12,00 24,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Rock'n'Roll 1,00 3,00 6,00 12,00 1,00 3,00 6,00 12,00
Tennis - - - - 2,50 7,50 15,00 30,00
Tischtennnis 1,00 3,00 6,00 12,00 1,50 4,50 9,00 18,00
Turnspezifisch (Akrobatik, Gerät- turnen, Trampolin) 4,00 12,00 24,00 48,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Volleyball 2,00 6,00 12,00 24,00 3,00 9,00 18,00 36,00

Informationen zu den Beiträgen

Allgemeines

Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € und wird zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag erhoben.

Die Abteilungszuschläge werden für jedes Vereinsmitglied auch bei Familienbeiträgen zusätzlich erhoben und mit den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen eingezogen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, eine Mehrfachteilnahme an verschiedenen Sportarten in der Geschäftsstelle anzumelden. Eine Mitgliedschaft ohne Erteilung der Einzugsermächtigung zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss beim Vorstand gesondert beantragt werden. Der ermäßigte Beitrag für Schüler/innen, Studierende und Auszubildende wird nur gewährt, wenn der Geschäftsstelle mindestens zwei Monate vorher eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Zuviel erhobener Beitrag aufgrund fehlender Bescheinigung wird nicht erstattet.

Jugendliche scheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus dem Familienbeitrag aus und werden als selbständige Erwachsene weitergeführt. Für sie wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben.

Auszüge aus der Satzung

Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren verpflichtet. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und mindestens einen Monat zuvor (d.h. spätestens am 30. November) dem Vorstand schriftlich zu erklären.

Der Vorstand kann Abweichungen hiervon zulassen. Der vollständige Wortlaut der Satzung kann in der Geschäftsstelle eingesehen oder aus dem Internet heruntergeladen werden: www.tv1875.de > Verein > Satzung.

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