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Aufnahmeantrag

info(at)tv1875.de

Hier können Sie unseren Aufnahmeantrag sowie die Einwilligung zum Datenschutz herunterladen und ausdrucken.

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Schritt 1
Schritt 2
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Zahlungsempfänger:
TV Bremen-Walle 1875 e. V.
Hans-Böckler-Straße 1A
28217 Bremen

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE25ZZZ00000397219

Mandatsreferenz: (Wird mit dem Begrüßungsschreiben mitgeteilt)

Ich ermächtige den Zahlungsempfänger TV Bremen-Walle 1875 e. V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger TV Bremen-Walle 1875 e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung

Die erziehungsberechtigten Eltern haften für die Mitgliedsbeiträge ihrer minderjährigen Kinder.

Schritt 3
Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtstag, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben § 7 DSGVO.

Einwilligung in die Datennutzung und zu weiteren Zwecken

Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, wählen Sie diese bitte entsprechend aus. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, wählen Sie nichts aus.

Rechte der/des Betroffenen

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem TV Bremen-Walle 1875 e. V. (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem TV Bremen-Walle 1875 e. V. (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Schritt 4

Mitgliedsbeiträge und Abteilungszuschläge

Gültig ab 1.1.2021
Mitgliedsbeiträge EUR / Monat EUR / 1/4 Jahr EUR / 1/2 Jahr EUR / Jahr
Erwachsene/r 16,00 48,00 96,00 192,00
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten u. Azubis bis 27 Jahre 9,00 27,00 54,00 108,00
Passives Mitglied 5,00 15,00 30,00 60,00
Familienbeiträge        
2 Erwachsene und Kind/er 36,00 108,00 216,00 432,00
1 Elternteil und Kind/er 22,00 66,00 132,00 264,00
2 und mehr Kinder 18,00 54,00 108,00 216,00
Gültig ab 1.1.2021
Abteilungszuschläge EUR / Monat EUR / 1/4 Jahr EUR / 1/2 Jahr EUR / Jahr EUR / Monat EUR / 1/4 Jahr EUR / 1/2 Jahr EUR / Jahr
  Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Azubis       Erwachsene      
Badminton 1,00 3,00 6,00 12,00 3,00 9,00 18,00 36,00
Basketball 1,00 3,00 6,00 21,00 2,00 6,00 12,00 24,00
Bogenschießen 2,00 6,00 12,00 24,00 3,00 9,00 18,00 36,00
Dance 1,00 3,00 6,00 12,00 1,00 3,00 6,00 12,00
Faustball - - - - 0,50 1,50 3,00 6,00
Fitness und Gesundheit                
Fußball 3,00 9,00 18,00 36,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Jiu-Jitsu 2,50 7,50 15,00 30,00 2,50 7,50 15,00 30,00
Krav Maga 6,00 18,00 36,00 72,00 9,00 27,00 54,00 108,00
Kung Fu 2,00 6,00 12,00 24,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Rock'n'Roll 1,00 3,00 6,00 12,00 1,00 3,00 6,00 12,00
Tennis - - - - 2,50 7,50 15,00 30,00
Tischtennnis 1,00 3,00 6,00 12,00 1,50 4,50 9,00 18,00
Turnspezifisch (Akrobatik, Gerät- turnen, Trampolin) 4,00 12,00 24,00 48,00 4,00 12,00 24,00 48,00
Volleyball 2,00 6,00 12,00 24,00 3,00 9,00 18,00 36,00

Informationen zu den Beiträgen

Allgemeines

Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € und wird zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag erhoben.

Die Abteilungszuschläge werden für jedes Vereinsmitglied auch bei Familienbeiträgen zusätzlich erhoben und mit den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen eingezogen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, eine Mehrfachteilnahme an verschiedenen Sportarten in der Geschäftsstelle anzumelden. Eine Mitgliedschaft ohne Erteilung der Einzugsermächtigung zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss beim Vorstand gesondert beantragt werden. Der ermäßigte Beitrag für Schüler/innen, Studierende und Auszubildende wird nur gewährt, wenn der Geschäftsstelle mindestens zwei Monate vorher eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Zuviel erhobener Beitrag aufgrund fehlender Bescheinigung wird nicht erstattet.

Jugendliche scheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus dem Familienbeitrag aus und werden als selbständige Erwachsene weitergeführt. Für sie wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben.

Auszüge aus der Satzung

Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren verpflichtet. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und mindestens einen Monat zuvor (d.h. spätestens am 30. November) dem Vorstand schriftlich zu erklären.

Der Vorstand kann Abweichungen hiervon zulassen. Der vollständige Wortlaut der Satzung kann in der Geschäftsstelle eingesehen oder aus dem Internet heruntergeladen werden: www.tv1875.de > Verein > Satzung.

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